Ius Primae Noctis

Das „Ius Primae Noctis” galt im Mittelalter und der frühen Neuzeit als das Recht der Grundherren, die Hochzeitsnacht mit der frisch vermählten Braut seiner Lehensleute zu verbringen. Die damit verbundene Defloration konnte durch Bezahlung eines Geldbetrages (Stechgroschen) abgegolten werden. Wie weit dieser auch als Schenkelrecht, Herrenrecht oder „Droit du Seigneur”… Read more“Ius Primae Noctis”